Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schallminderung GbR
Stand: Februar 2026
Geltung: ausschließlich B2B
Inhaltsverzeichnis
- § 1 – Geltungsbereich
- § 2 – Vertragsschluss
- § 3 – Sonderanfertigungen
- § 4 – Preise und Zahlung
- § 5 – Lieferung & Gefahrübergang
- § 6 – Schweiz & Drittstaaten
- § 7 – Eigentumsvorbehalt
- § 8 – Gewährleistung
- § 9 – Haftung
- § 10 – Datenschutz
- § 11 – Verpackung & Entsorgung
- § 12 – Abtretung
- § 13 – Textform
- § 14 – Gerichtsstand & Recht
- § 15 – Salvatorische Klausel
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich gegenüber:
- Unternehmern im Sinne des § 14 BGB,
- juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie
- öffentlich-rechtlichen Sondervermögen,
sofern diese bei Vertragsschluss nicht hoheitlich, sondern im Rahmen eines privatrechtlichen Rechtsgeschäfts handeln.
1.2 Bestätigung durch den Käufer
Mit Abgabe der Bestellung bestätigt der Käufer ausdrücklich, in Ausübung seiner gewerblichen, selbständigen beruflichen oder öffentlich-rechtlichen Tätigkeit zu handeln und nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB aufzutreten.
1.3 Ausschluss von Verbraucherverträgen
Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass der Käufer entgegen seiner Erklärung Verbraucher ist, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten.
1.4 Vorrang dieser AGB
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn ihrer Geltung von uns ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. Unser Schweigen zu abweichenden AGB des Käufers gilt nicht als Zustimmung.
1.5 Vergaberechtlicher Vorbehalt
Soweit der Käufer als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts (GWB, VgV, UVgO) handelt, gelten zwingende vergaberechtliche Bestimmungen vorrangig. Im Übrigen bleiben diese AGB anwendbar.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Onlineshop
Die Präsentation der Produkte im Onlineshop stellt kein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
2.2 Bestellung und Annahme
Mit Absenden der Bestellung über den Onlineshop gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Vertrag kommt erst zustande durch:
- unsere Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail genügt) oder
- durch Lieferung der Ware.
Wir sind berechtigt, das Angebot des Käufers innerhalb von 14 Tagen nach Zugang anzunehmen.
2.3 Individuelle Angebote
Bei individuellen Angeboten (Projektanfragen, Sonderanfertigungen) kommt der Vertrag erst durch unsere schriftliche oder in Textform abgegebene Annahme zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
§ 3 Sonderanfertigungen und Inhalte des Käufers
3.1 Individuelle Fertigung
Sämtliche Produkte werden individuell nach Kundenspezifikation gefertigt (Maßanfertigung, kundenspezifische Designs, Aufdrucke, Formate etc.).
3.2 Rücktritt und Rückgabe
Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Rückgabe der Ware durch den Käufer ist ausgeschlossen, sofern kein Sachmangel gemäß § 8 vorliegt. Gesetzliche Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln (insbesondere Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) bleiben unberührt.
3.3 Produktionsfreigabe
Der Beginn der Produktion erfolgt erst nach ausdrücklicher schriftlicher oder in Textform erteilter Freigabe durch den Käufer. Mit der Freigabe bestätigt der Käufer die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Spezifikationen, Maße, Designs und sonstiger Vorgaben.
3.4 Rechte Dritter
Der Käufer sichert zu, dass sämtliche von ihm übermittelten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Designs, Daten etc.) frei von Rechten Dritter sind und deren Verwendung keine Urheber-, Marken-, Design-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt.
3.5 Freistellung
Der Käufer stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch die vom Käufer gelieferten Inhalte gegen uns geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).
§ 4 Preise und Zahlung
4.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in EURO, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten netto für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet und im Angebot bzw. im Onlineshop ausgewiesen.
4.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind wie folgt zahlbar:
- Kauf auf Rechnung: innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug,
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Zahlung auf unserem Konto.
4.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (derzeit: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
Darüber hinaus sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug sind wir ferner berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 5 Lieferung und Gefahrübergang
5.1 Liefertermine
Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als „verbindlich“ in Textform bestätigt wurden. Andernfalls gelten sie als unverbindliche Richtwerte.
5.2 Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
5.3 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur, spätestens mit Verlassen unseres Lagers, auf den Käufer über (§ 447 BGB).
Dies gilt auch dann, wenn wir die Versendung besorgen oder die Lieferung frei Haus erfolgt.
5.4 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
Bei höherer Gewalt oder sonstigen nicht von uns zu vertretenden, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbaren Ereignissen (insbesondere Naturkatastrophen, Streik, rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Terrorakte, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfall von Lieferanten oder Transportstörungen) verlängern sich Lieferfristen angemessen.
Wir werden den Käufer unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Leistungshindernisses informieren.
Dauert die Behinderung länger als 60 Kalendertage, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
§ 6 Lieferungen in die Schweiz und Drittstaaten
6.1 Lieferklausel
Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, erfolgen Lieferungen in die Schweiz und sonstige Drittstaaten FCA (Free Carrier) Schmitten, Incoterms® 2020. Erfolgt eine Lieferung unmittelbar ab Werk oder Lager eines Herstellers, so gilt dieser Ort als benannter Lieferort im Sinne von FCA Incoterms® 2020.
6.2 Zölle und Einfuhrabgaben
Sämtliche Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern und sonstige Importkosten trägt der Käufer. Der Käufer ist Importeur im Sinne des Zollrechts und für die Einhaltung aller zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich.
6.3 Ausfuhrgenehmigungen
Soweit für die Lieferung eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist, verlängern sich Lieferfristen entsprechend. Bei Verweigerung der Ausfuhrgenehmigung sind wir zum Rücktritt berechtigt; Schadensersatzansprüche des Käufers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Einfacher Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der jeweiligen Lieferung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
7.2 Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Darüber hinaus bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Käufer unser Eigentum.
7.3 Verarbeitung und Verbindung
Bei Verarbeitung, Umbau, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erfolgt die Verarbeitung für uns im Sinne des § 950 BGB. Wir erwerben Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Der Käufer verwahrt die neue Sache für uns unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
7.4 Weiterverkauf und Vorausabtretung
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungswerts unserer Vorbehaltsware (einschließlich Umsatzsteuer) sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware und Weiterverkauf der neuen Sache gilt die Abtretung für die Forderung aus dem Weiterverkauf in Höhe unseres Miteigentumsanteils.
7.5 Einziehungsbefugnis
Der Käufer ist widerruflich zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen ermächtigt (Inkassoermächtigung). Wir verpflichten uns, von unserem Widerrufsrecht nur Gebrauch zu machen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder ein Insolvenzantrag gestellt wird.
Bei Widerruf ist der Käufer verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und die Schuldner unverzüglich mitzuteilen und uns alle für die Geltendmachung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
7.6 Pfändung und Zugriff Dritter
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen und auf unser Eigentum bzw. unsere Rechte hinzuweisen.
7.7 Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 Prozent, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge
8.1 Untersuchungs- und Rügepflicht
Es gelten die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel (insbesondere Transportschäden, Fehlmengen, falsche Lieferung) zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Wareneingang, in Textform unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Bei unterlassener oder nicht rechtzeitiger Anzeige gilt die Ware als genehmigt.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Verjährungsfrist gemäß § 8.3, in Textform anzuzeigen.
8.2 Nacherfüllung
Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) nach unserer Wahl. Wir haben das Recht zu mindestens zwei Nacherfüllungsversuchen, bevor der Käufer weitergehende Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen kann.
Der Käufer ist verpflichtet, uns angemessene Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung zu gewähren. Die mangelhafte Ware ist auf unser Verlangen zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung tragen wir im Fall eines berechtigten Mangels.
8.3 Verjährung von Mängelansprüchen
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht:
- für Bauwerke und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (hier gelten die gesetzlichen Fristen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB: 5 Jahre),
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln,
- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz,
- bei Garantiezusagen,
- bei Rückgriffsansprüchen des Käufers gemäß §§ 445a, 445b BGB (gesetzliche Frist: 2 Jahre).
8.4 Ausschluss bei Eigenverschulden
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Mangel auf unsachgemäßer Handhabung, fehlerhafter Montage durch den Käufer oder Dritte, natürlicher Abnutzung oder nicht von uns zu vertretenden Einflüssen beruht.
§ 9 Haftung
9.1 Unbeschränkte Haftung
Wir haften unbeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- im Rahmen einer von uns übernommenen Garantie,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
9.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Lieferpflicht, grundlegende Mangelfreiheit).
Im Rahmen dieser Haftungsbeschränkung können auch entgangener Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Vermögensschäden ersetzt werden, soweit sie im konkreten Einzelfall vorhersehbar und typisch waren.
9.3 Haftungsausschluss im Übrigen
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für nicht vorhersehbare oder atypische Schäden, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns oder Produktionsausfalls, soweit nicht die Voraussetzungen der Ziffern 9.1 oder 9.2 vorliegen.
9.4 Verschuldensunabhängige Haftung
Die Haftung für Anfangsmängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB (falls anwendbar) ist ausgeschlossen, soweit nicht Ziffer 9.1 eingreift.
9.5 Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Fristen, soweit nicht kürzere Fristen nach § 8.3 gelten. Für deliktische Ansprüche gelten die §§ 195, 199 BGB.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Käufers und seiner Ansprechpartner werden von uns ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG) verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Betroffenenrechten und zum Datenschutzbeauftragten sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 11 Verpackung und Entsorgung
Wir sind ordnungsgemäß gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) unter der Registrierungsnummer [DE4406379483721] im Verpackungsregister LUCID registriert und bei einem dualen System beteiligt.
Die Entsorgung der gelieferten Verpackungen beim Endabnehmer obliegt dem Käufer, sofern dieser als Vertreiber gemäß § 3 Abs. 14 VerpackG einzustufen ist.
§ 12 Abtretung, Vertragsübernahme
Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers aus diesem Vertragsverhältnis an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.
§ 13 Änderungen in Textform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall (Individualvereinbarungen) haben jedoch stets Vorrang und bedürfen keiner besonderen Form.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
14.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Schallminderung GbR in Usingen, Hessen.
14.2 Gerichtsstand
Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Schallminderung GbR. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
14.3 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Anwendung internationalen Einheitsrechts, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), ist ausgeschlossen.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.